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Physische Gefährdungsbeurteilung

nach §5 und §6 Arbeitsschutzgesetz
„Gefährden Sie nicht Ihre Ressourcen“

Ihr Management & Ihre Mitarbeiter sind das größte Potential des Unternehmens in der digitalen Epoche.

Kein Bereich ihres Unternehmens ist so gefährdet wie ihre Mitarbeiter – denn die zunehmende Verdichtung und Komplexität, fortwährendes Change Management, neue Ziele und wechselnde Anforderungen belasten.

Die Zahlen von Menschen die diesen Einflüssen nicht mehr gewachsen sind steigen seit Jahren kontinuierlich.

Gesetzlich ist es seit 2013 Pflicht eine Physische-Gefährdungsbeurteilung von allen kaufmännisch, administrativen, IT, planerischen…..- Büroarbeitsplätzen durchzuführen und zu dokumentieren.

Beurteilt werden:

  • Die Arbeitsaufgaben
  • Führung durch das Management
  • Die Abläufe und Prozesse
  • Die sozial, kulturellen Rahmenbedingungen
  • Konfliktpotentiale
  • Qualifikationsstand & Trainings der Mitarbeiter
  • Schnittstellen

Vorteile:

  • Neutrale Identifikation und Gefährdungsbeurteilung
  • Hinweise auf effizientere Abläufe
  • Geringere Krankheitsquoten
  • Arbeitgeberattraktivität
  • Aktive wirkungsvolle Kulturarbeit

Mehrwerte:

  • Reduzierung des Haftungsrisikos
  • Umsetzungscheckliste für Ihre Zielvereinbarungen und Projekte
  • Potentiale an Arbeitsleistungen
  • Kostensenkungen
  • Aktives Gesundheitsmanagement

Viele interne einzubindende Ansprechpartner, Einzelschritte, Abstimmungen gilt es zusätzlich zu den vielen Informationen zu handhaben.
Das Projektmanagement von physischen Gefährdungsbeurteilungen ist für interne Mitarbeiter und Führungskräfte, ebenso wie für Betriebsärzte häufig eine schwierige Herausforderung, fehlen Ihnen doch die Praxis und Vergleichsmöglichkeiten.

Mehrwert bietet Ihnen zusätzlich die Management Summary der konkreten Ansatzpunkte.
Eine Umsetzungsliste die in den kommenden Zielvereinbarungen aber auch für konkrete nächste Projekte in den Abteilungen und für den Personalbereich benutzt werden kann.

§5 und §6 Arbeitsschutzgesetz:

Haftungsrisiko Ihrer Firma:

Aufgrund der gesetzlichen Verankerung der physischen Gefährdungsbeurteilung richten Krankenkassen vermehrt Regressansprüche an Firmen die keine Durchführung bzw. Umsetzungsmaßnahmen dokumentieren können.

Zusätzlich steht es auch betroffenen erkrankten Mitarbeitern frei Ihre Rechte gegenüber Ihrer Firma einzufordern.

= erhöhtes Firmenrisiko

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
§ 6 Dokumentation

(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.
(2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.

Wikipedia Zusammenfassung – Gefährdungsbeurteilung:

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.

Step 1-7  Durchführung – Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung:

Projekt Set-Up
Zusammen mit Ihnen

Einbindung aller relevanten Stakeholder
z.B. inkl. Ihres Betriebsrates

Ggf. Anpassung des Fragebogens an Ihre besonderen Bedürfnisse

Einarbeitung in Ihre Unterlagen, Prozesse und IT

Gezielte Gespräche

Auswertung

& Dokumentation
& Management Summary
& ToDo Checkliste

Erläuterung für das Management und weitere relevante Stakeholder